Wochenaufenthalter Schweiz

Beim Begriff Wochenaufenthalter wird irrtümlich oft angenommen, dass es sich um Aufenthalter mit B-Ausweis handelt.

 

Wochenaufenthalter sind aber in der Regel Grenzgänger (mit G-Bewilligung), die während der Woche in der Schweiz wohnen und am Wochenende nach Deutschland zurückkehren (und häufig auch eine besondere Steuerregelung haben).

 

Beim so genannten Wochenaufenthalter besteht (im Regelfall) die Steuerpflicht ausschließlich in der Schweiz. Dort wird dann die für den Schweizer Wohnort gültige reguläre Quellensteuer (je nach Wohnort zwischen 7 - 14%) erhoben. Eine Steuer in Deutschland fällt dann nicht mehr an, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort mindestens 100 km und der Fahrtweg mindestens 1,5 Stunden beträgt.

 

Die Details dazu müssen Sie mit einem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt klären. Lassen Sie sich die Entscheidung in jedem Fall – insbesondere wenn Sie die Auskunft erhalten, dass Sie in der Schweiz und nicht in Deutschland steuerpflichtig seien – unbedingt schriftlich geben. Nur in diesem Fall entsteht ein "Verwaltungsakt" demzufolge Sie einen Finanzbeamten ggf. belangen oder Ihren Steuerberater haftbar machen können!

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