Nettolohn als Grenzgänger

Gerne berechnen wir Ihnen in Verbindung mit einer Vorschlagserstellung für Ihre Grenzgänger Krankenversicherung eine unverbindliche Nettolohnberechnung an. Hierfür sollten Sie uns Ihr Gehalt, Steuerklasse, Anzahl der Kinder und ggf. den Kirchensteuerstatus mitteilen.

 

Am idealsten ist es jedoch, wenn Sie Ihren künftigen Arbeitgeber um eine Gehaltssimulation bitten. Dann haben Sie verbindliche Zahlen über die Sozialversicherungsabzüge in der Schweiz.

 

Wenn Sie einen Steuerberater haben kann er Ihnen dies ebenfalls berechnen.

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