Was passiert mit meiner Familie?

Was passiert mit meiner Familie, wenn ich mich für das gesetzliche Grenzgänger-Modell entscheide? Wir helfen Ihnen hierbei, wenn sich Ihr Sachbearbeiter der gesetzlichen Krankenversicherung damit nicht auskennt.

 

  • Ist Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin bisher bereits in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, ändert sich für diesen/diese nichts.
  • Ist Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin nicht berufstätig, bzw. nicht versicherungspflichtig, so versichert sich dieser/diese idealerweise freiwillig in einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung (z.B. AOK, BKK, DAK, TK) zum Mindestbeitrag von ca. 215 EUR.
  • Ihre Kinder können beitragsfrei in der GKV Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin mitversichert bleiben.

Gegenüber einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung zum Höchstsatz als Grenzgänger ergibt sich in Summe somit eine sehr hohe Beitragsersparnis.

 

Diese Ersparnis sollten Sie in eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen deutschen Krankenkasse für Ihre Frau und Ihre Kinder investieren. Hierzu senden wir Ihnen gerne ausführliche Berechnungen für Ihre Familie zu.

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