Sozialversicherungen Schweiz

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung (z.B. SUVA) leistet bei Arbeitnehmern – im Gegensatz zur deutschen Berufsgenossenschaft – in der Schweiz grundsätzlich bei Unfällen, egal ob es sich um einen betrieblichen oder privaten Unfall handelt!

 

Bei Arbeitnehmern zahlt bei Unfällen daher grundsätzlich nicht die Krankenversicherung! Werden dagegen Familienangehörige in der Schweizer Krankenversicherung mitversichert, so ist bei diesen das Unfallrisiko mit einzuschließen, da diese keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber haben (es ist kein Arbeitgeber vorhanden).

 

Diese gesetzliche Unfallversicherung (z.B. SUVA) ersetzt aber nicht die private Unfallversicherung, die Ihnen z. B. bei einem Invaliditätsfall eine hohe Summe (z. B. bauliche Veränderungen in Wohnung und Haus) oder eine lebenslange Rente auszahlt.

 

Gerne berechnen wir Ihnen auch für die private Unfallversicherung Vorschläge.

Arbeitslosen-/Rentenversicherung, Pensionskasse, Invalidenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird Grenzgängern wie die Pensionskasse (2. Säule der Altersvorsorge) und Alters- und Hinterbliebenenversorgung / Invalidenversorgung (AHV/IV = 1.Säule) direkt vom Gehalt abgezogen.

 

Der ALV-Beitrag ist in der Schweiz deutlich geringer als in Deutschland. In der Rentenversicherung hat die Schweiz eindeutig Vorteile, da die 2. Säule (Pensionskasse) eine Kapital gedeckte Rente ist und nur die 1.Säule (AHV) – wie
in Deutschland – nach dem Umlageverfahren besteht.

 

Dies bedeutet, dass Tätigkeitsjahre in der Schweiz eine deutlich höhere Rente als in Deutschland bringen! Jüngere zahlen in der zweiten Säule einen niedrigeren, Ältere einen höheren Beitrag.

 

Die Beiträge zu AHV/IV, zur 2.Säule (BVG oder Pensionskasse), sowie zur ALV werden - wie in Deutschland - zu gleichen Teilen von AG und AN übernommen.

 

Wie jeder inzwischen weiß ist die private Vorsorge in Deutschland unverzichtbar, um im Alter nicht vor dem finanziellen Abgrund zu stehen. Prinzipiell ist private Vorsorge für das Alter auch in der Schweiz wichtig. Sie wird bei Aufenthaltern
sogar steuerlich gefördert (3. Säule – 3 a). Das ist vergleichbar mit der Riester- oder Rürup-(Basis-)Rente.

 

Bei Grenzgängern spricht man bei der Direktversicherung, Basis-Rente/Rürup-Rente ebenfalls von der steuerlich geförderten 3. Säule.

 

Die Invalidenversicherung (IV) ist ähnlich der deutschen Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente und ist in
der AHV enthalten. Sie ist wie in Deutschland eine reine Grundversorgung.

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