Krankenhaus-Zusatzversicherung als Grenzgänger und Aufenthalter

Die Leistungen der gesetzlichen Grundversicherung bedeuten sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz, dass Sie wie ein normal gesetzlich Versicherter versichert sind:

 

  • Mehrbettzimmer in der allgemeinen Pflegeklasse
  • Behandlung/Operation durch den diensthabenen Arzt
  • ggf. Zuzahlungen
  • keine richtige Krankenhauswahl (z. B. wegen moderner Behandlungs-/ und Operationsmethoden)

 

Ob das nun gut oder schlecht, ausreichend oder nicht ausreichend ist, das muss jeder für sich selbst entscheiden.

 

Die von uns angebotenen stationäre Zusatzversicherung ist eine Option zur Verbesserung der gesetzlichen Leistungen durch Unterbringung im 1-/2-Bettzimmer oder Behandlung durch den Privatarzt, Chefarzt, Spezialisten, so wie es jedem Versicherten empfohlen wird.

 

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall diese Zusatztarife , da es in der Schweiz keine günstigeren Halbprivat- oder Privattarife gibt. Zudem hätte eine Schweizer Versicherung den Nachteil, dass diese im Fall eines Rückumzugs nach Deutschland nicht mehr mitgenommen werden kann und in Deutschland mit hohem Eintrittsalter (höhere Kosten!) und evtl. schlechteren Gesundheitszustand neu abgeschlossen werden müsste.

Was passiert bei einem Umzug in die Schweiz?

Um den unveränderten Versicherungsschutz fortzuführen ist ein Zuschlag notwendig. Durch den Zuschlag gilt der Versicherungsschutz auch in der Schweiz, obwohl die Kosten dort viel höher sind als in Deutschland. Die Ausdehungsvereinbarung auf die Schweiz gilt zunächst für 5 Jahre und kann dann verlängert werden.


Als langjähriger Grenzgänger kann es Ihnen sogar passieren, dass die in Deutschland abgeschlossene stationäre Zusatzversicherung nicht für Grenzgänger leistet! Prüfen Sie dies, da Sie sonst unnötig und umsonst Beiträge bezahlen!

Beachten Sie, dass es die Mehrzahl der deutschen Versicherer nicht mehr zulassen, dass Verträge bei Umzug in die Schweiz mitgenommen werden!

Bin ich bei einem Unfall nicht bestens durch die SUVA abgesichert?

Die Unfallversicherung übernimmt ebenfalls nur die Kosten für die allgemeine Pflegeklasse und auch nur bei einem Unfall!

Was ist wenn ich nach einem Umzug in die Schweiz nur in der Schweiz versichert bin?

Wenn Sie in der Schweiz wohnen und dort versichert sind, dürfen Sie sich in Deutschland geplant überhaupt nicht stationär behandeln lassen. Sie wohnen in der Schweiz, sind somit praktisch Schweizer Bürger. Die Schweizer Versicherung übernimmt keine planbaren stationären Behandlungen in Deutschland. Nur Notfälle sind auch in Deutschland - bzw. weltweit - abgesichert. Es kann zwar mit der Schweizer Krankenkasse in Einzelfällen verhandelt werden (eigentlich sollten diese interessiert sein, da die Kosten in deutschen Krankenhäusern günstiger sind). Es ist in der Schweiz jedoch vom Gesetzgeber nicht gewollt, weil dies für die Schweizer-Kliniken nachteilig wäre. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

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