Holen Sie sich bis zu 3000 EUR vom Finanzamt zurück!

Inhalt

1. Grenzgänger-Direktversicherung

2. Rürup-/Basis-Rente

3. Privat-Rente

4. Riester-Rente

5. 3. Säule (Schweiz)

Möglichkeit 1: Grenzgänger-Direktversicherung

Wenn Sie als Grenzgänger/in in 2023 in einen Altersvorsorgevertrag im Rahmen einer Direktversicherung (3. Säule) investieren, können Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung in 2024 vom Finanzamt bis zu 3000 EUR zurück erhalten.

 

Egal ob Sie nur 500 oder 1000 EUR oder die maximalen 6816 EUR einzahlen:

Sie zahlen für den eingezahlten Betrag keine Steuern! Sie brauchen sich auch heute noch nicht festlegen, ob Sie die Auszahlung als lebenslange Rente oder als Kapitalzahlung wünschen.

 

Wer z. B. 1000 EUR im Jahr in so einen Vorsorgevertrag einzahlt und einen persönlichen Spitzensteuersatz von 42% hat, zahlt selbst nur ca. 580 EUR, da die restlichen ca. 420 EUR vom Finanzamt durch die Steuererstattung in 2024 wieder zurückkommen.

 

Die Renditen sind aufgrund des Steuervorteils besonders hoch! Auch erwirtschaften die namhaften und führenden deutschen Versicherer immer noch Renditen von bis zu 3,5%. Überschüsse und die Steuerersparnis erhöhen die Rendite – in Einzelfällen – auf bis zu 9%.

 

Kennen Sie ein Bankprodukt, das auch nur annähernd eine solche Rendite erwirtschaftet?

 

Wenn Sie Ihren Altersvorsorgevertrag in 2023 beginnen, erhalten Sie bereits im Frühjahr 2024 Ihre Steuererstattung zurück.


Damit Sie als Grenzgänger (in der Schweiz) über eine solche Grenzgänger-Direktversicherung in Deutschland erheblich Steuern sparen können, ist die einzige Voraussetzung, dass Ihr Schweizer Arbeitgeber als Versicherungsnehmer unterschreibt.


Den Schweizer Arbeitgeber kostet das natürlich nichts – weder Geld, noch administrativen Aufwand!

 

Novartis, Roche, die Schweizer Bahn, HolidayCheck AG, Strellson/Holy Fashion Group, ABB, IKEA, Cilag AG (Johnson & Johnson), Spital Thurgau AG, Allianz Suisse, General Dynamic, der Kanton Schaffhausen (ohne Spitäler), viele Kliniken und zahlreiche kleinere und auch behördliche Arbeitgeber unterstützen ihre deutschen Grenzgänger durch die Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft.

 

Im Falle eines Wechsels des Arbeitsplatzes kann der Vertrag entweder als Direktversicherung über den deutschen Arbeitgeber oder als Privatvertrag weitergeführt werden.

Möglichkeit 2: Rürup-/Basis-Rente

Sollte Ihr Schweizer Arbeitgeber nicht als Versicherungsnehmer unterschreiben, können Sie als Alternative eine Basis-/Rürup-Rente als Alternative zur 3. Säule abschließen.

 

Der Beitrag ist in 2023 hier steuerlich absetzbar. Und es sind jederzeit freiwillige steuerlich geförderte Zuzahlungen möglich.

 

Interessant ist dies auch für die spätere Pensionskassenauszahlung bzw. Freizügigkeitsleistung und somit auch höchst interessant für angehende Pensionäre!. Hier kann ein Teil auch mit maximaler steuerlicher Absetzbarkeit in die Basis-/Rürup-Rente eingezahlt werden.

 

Die Basis-/Rürup-Rente wird als lebenslange Rente ausbezahlt. Auch eine Witwenrente kann eingeschlossen werden - als Altersvorsorge also ideal.


Bei Rürup-/Basis-Renten ist keine Zustimmung des Schweizer Arbeitgebers erforderlich. Auch hier kann die Steuerersparnis mehrere Tausend Euro im Jahr betragen. Die Beiträge können zwischen 1000 und 25639 EUR (bzw. 51278 EUR bei Verheirateten) im Jahr liegen.

Möglichkeit 3: Privat-Rente

Wer keine staatlich geförderte Rentenversicherung abschließen möchte oder die Grenzen bei den vorgenannten Möglichkeiten bereits ausgeschöpft hat, der kann bei der Privat-Rente die Rentenhöhe, den Rentenbeginn und die Beitragshöhe selbst bestimmen. Auch eine Kapitalauszahlung ist möglich.

 

Der Ertrag muss zwar auch hier im Rentenalter komplett oder teilweise versteuert werden: wer sich aber eine lebenslange Rente auszahlen lässt, versteuert diese nur mit dem Ertragsanteil. Die fällt kaum ins Gewicht und es fällt keine Abgeltungssteuer an.

Möglichkeit 4: Riester-Rente

Die staatlichen Zulagen aus der Riester-Rente erhalten Grenzgänger nur dann, sofern der Vertrag vor dem 01.01.2010 bestand!


Sinnvoll ist die Riester-Rente aber in jedem Fall für den in Deutschland berufstätigen Ehepartner, da durch Zulagen und Kinderzulagen eine sehr hohe Rendite zu erzielen ist.

 

Auch wenn Medien immer wieder negativ über die Riester-Rente berichten, da z. B. die Kosten in Einzelfällen sehr hoch sind, so lohnt sie sich dennoch, sofern Kinderzulagen oder eine Steuerersparnis zu erzielen sind. Hier ist eine seriöse Beratung gefordert!

Möglichkeit 5: 3. Säule (Schweiz)

Auch Aufenthalter mit B-/C-Ausweis können durch die 3. Säule in der Schweiz erheblich Steuern sparen.


Wer in der Schweiz wohnt und steuerpflichtig ist, kann dort die 3. Säule abschließen und bis zu 6883 CHF einzahlen und von der Steuer absetzen! Fordern Sie auch dazu gerne Berechnungen von uns an. (Teilweise können das auch Grenzgänger mit Wochenaufenthaltstatus!)

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