Pflegestärkungsgesetz II - Änderungen Pflegeversicherung

Inhalt

1. Einfach erklärt per Video

2. Gesetzliche Änderung seit dem 01.01.2017

3. Barmer-GEK-Studie - Jeder 2. in Deutschland wird zum Pflegefall

4. Pflege-Bahr (Förderpflege reicht nicht aus)

5. Pflegevorsorge mit Einmalbeitrag absichern

1. Einfach erklärt per Video

2. Gesetzliche Änderungen ab dem 01.01.2017

Zum Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft getreten. Die bisher bekannten Pflegestufen I, II und III entfallen und werden durch 5 Pflegegruppen ersetzt.

 

Diese Änderung ist sowohl für die Versicherten, als auch für bestehende Pflegefälle positiv, da die Einteilung in eine Pflegestufe einfacher wird und auch der Wechsel von Stufe zu Stufe einfacher und durchlässiger wird.

 

Da sich die Leistungen somit erhöhen, müssen sich zwangsläufig auch die Beiträge erhöhen. In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhöhen sich die Beiträge (auch für Privatversicherte) spürbar.

 

Wer eine Pflegezusatzversicherung hat, erfährt ebenfalls eine Erhöhung des Beitrags zum 01.01.17, da die gesetzliche Änderung auch die privaten Pflegezusatztarife betrifft. Bei den Pflegezusatztarifen fällt die Erhöhung je nach Alter aber relativ moderat aus. Auch hier gelten künftig anstelle der 3 Pflegestufen zukünftig die 5 Pflegegruppen.

3. Barmer-GEK-Studie - Jeder 2. in Deutschland wird zum Pflegefall

Das ist leider eine harte Tatsache, die den wenigsten Mensch bewusst ist oder die die meisten Menschen verdrängen.

 

Nehmen Sie sich dieses Thema unbedingt auf Ihre persönliche To-Do-Liste!

 

Ohne private Pflegevorsorge lässt sich das Kostenrisiko für eine professionelle Pflege im Alter kaum tragen. So hoch kann keine Rente sein, als dass man sich das leisten könnte.

 

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist nur ein Grund-Baustein. Die zusätzliche private Pflegevorsorge wird immer wichtiger! Die demografische Entwicklung in Deutschland lässt für die Zukunft Schlimmes erahnen. Schon heute gibt es viel zu wenige Pflegekräfte und Pflegeplätze.

 

Wer heute nicht selbst für die eigene Pflege vorsorgt, der schiebt dieses Problem auf seine Kinder. Ein geplantes Erbe ist schnell verloren, weil es für die Pflegeleistung "flüssig" gemacht wird. Die Sozialämter holen sich bei Eltern, Kindern, Ehepartnern die verauslagten Kosten.

 

Eine Pflegezusatzversicherung sollte man so früh wie möglich abschließen. In jungen Jahren ist der Beitrag viel günstiger und man zahlt bis zum möglichen Pflegefall weniger ein, als wenn man erst später eine Pflegezusatzversicherung abschließt. Auch sollte dies bereits erfolgt sein, bevor Krankheitsdiagnosen vorliegen und ein Abschluss somit gar nicht mehr möglich ist!

4. Pflege-Bahr (Förderpflege) reicht nicht aus

Der so genannte Pflege-Bahr (Förderpflege) ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung und bietet 5 € monatlichen Zuschuss vom Staat.

 

Doch auch das reicht nicht aus und ist kein Vergleich zu einer richtigen leistungsstarken Pflegezusatzversicherung, sondern bestenfalls eine weitere Ergänzung.

 

Den „Pflege-Bahr“ schließen häufig Personen ab, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung mehr erhalten.

5. Pflegevorsorge mit Einmalbeitrag absichern

Wer schon (ungefähr) jenseits der 50 ist und schon ein wenig Kapital angespart hat, welches einfach so auf irgendwelchen (unverzinsten) Konten herum liegt und im Moment auch nicht benötigt wird, für den gibt es interessante Möglichkeiten dieses Kapital in eine sinnvolle und leistungsstarke Pflegevorsorge anzulegen.

 

Das gibt doppelte Sicherheit, weil der Pflegefall abgesichert ist, das Kapital sicher angelegt ist und dieses sich sogar auch noch ordentlich verzinst. Das angelegte Kapital bleibt zusätzlich auch verfügbar.


Diese Möglichkeit gibt es in verschiedenen Varianten, für die wir Ihnen gerne Vorschläge ausarbeiten und zusenden.

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