Riestern als Grenzgänger?

Grenzgänger mit Arbeitsort Schweiz erhalten für nach dem 01.01.2010 abgeschlossenen Riester-Verträge keine staatlichen Zulagen mehr.

 

Altverträge, die vor diesem Datum bereits als Grenzgänger abgeschlossen wurden bleiben davon unberührt. Im Gegenzug erhalten Grenzgänger die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten seit dem 01.01.2010 die Riesterförderung.

 

Man höre und staune:

Die hochoffizielle (schriftliche) Begründung aus dem Bundestag ist, dass das deutsche Rentensystem nicht so leistungsfähig ist, wie die ausländischen - hier speziell das Schweizerische - Rentensysteme.

 

Diese schriftliche Begründung liegt uns übrigens vor!

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