Aufenthalter Krankenversicherung

Sie haben sich entschieden in die Schweiz zu ziehen?

 

Beachten Sie, dass das Krankenversicherungssytem in der Schweiz Besonderheiten aufweist und von der Leistung und den Kosten schlechter als das Grenzgänger-Modell ist:
 

  • Bei einem Umzug in die Schweiz werden die Leistungen der Krankenversicherung im Gegensatz zum Grenzgänger-Modell schlechter und teurer
  • Nur mit einer hohen Selbstbeteiligung von 2500 CHF (+ der obligatorischen 10% - bis 700 CHF/Jahr) und einem Wahltarif sind die Kosten nahe des Grenzgänger-Tarifs (die Leistungen jedoch nicht!)
  • Wahltarif bedeutet, dass Sie den Arzt z. B. erst nach einem Telefonat frei wählen dürften oder erst das Gesundheitszentrum des Versicherers besuchen
  • Sie können mit Ihrer Schweizer Versicherung NICHT mehr gezielt in Deutschland ins Krankenhaus oder zum Arzt!
  • In der Schweiz gibt es KEINE Zahnversicherung. Sie zahlen sämtliche Behandlungen selbst!
  • In der Schweiz gibt es zudem KEINE obligatorische Pflegeversicherung wie in Deutschland, wo z. B. einen Teil erstattet! Die Pflegeheimkosten liegen je nach Kanton zwischen 9.000 - 12.000 CHF!
     

Für den Fall, dass Sie weiterhin in Deutschland zum Arzt gehen können, finden wir gerne die für Sie benötigten Zusatztarife Ihrer Schweizer Krankenversicherung!

Vor dem Umzug

Wir empfehlen Ihnen vor einem Umzug in die Schweiz zumindest eine deutsche Zahnzusatzversicherung + ggf. Pflege und bei Bedarf eine Krankenhauszusatzversicherung (1-/2-Bettzimmer / Chefarzt / freie Krankenhauswahl).
 
Nach dem Umzug ist der Abschluss der deutschen Zusatzversicherung(en) NICHT mehr möglich!

 

Die Zahnzusatzversicherungen in der Schweiz sind von den Leistungen begrenzt und auch viel teurer, wodurch das Preis/Leistungsverhältnis nicht passt.

 

Die Pflegeversicherung wäre für die eigene Absicherung oder die der Familie im Pflegefall wichtig, da dass Kostenrisiko in der Schweiz enorm ist und immer mehr Pflegebedürftige in der Schweiz auf Ergänzungsleistungen (Sozialhilfe) angewiesen sind.

 

Sofern Sie im Krankenhaus eine besondere Behandlung wünschen (z. B. Chefarztbehandlung oder bessere Unterbringung), empfehlen wir die Krankenhauszusatzversicherung (hier kann auch eine Zusatzversicherung in der Schweiz gewählt werden).
 
Beachten Sie, dass aktuell nur die deutschen Zusatzversicherung bei einem Umzug portabel sind. So können Sie die deutschen Zusatzversicherungen bei einem Rückumzug nach Deutschland (z. B. im Rentenalter) einfach mitnehmen und müssten diese, nicht wie bei den Schweizer Zusatzversicherungen kündigen und im hohen Alter z. B. auf die Leistungen im Krankenhaus verzichten (da viel höhere Beiträge durch das neue Eintrittsalter oder gar keine Annahme aufgrund der Gesundheitsprüfung erfolgt.)

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