Egal ob aus Angst vor dem Zahnarzt oder der hohen Zahnarztrechnung. Viele Patienten wissen bereits, dass die deutsche gesetzliche Krankenversicherung für die
allgemeine Zahnbehandlung nur noch begrenzt leistet. Auch die Festzuschüsse der Kassen sind z. B. von einem Bonusheft abhängig.
In der Schweiz sind die Zahnbehandlung oder der Zahnersatz nicht versichert. Nur in absoluten Ausnahmefällen wie z. B. schweren Krankheiten werden diese von den Krankenkassen übernommen.
Aufgrund Gesetzesänderungen und -reformen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitere Leistungseinschränkungen in der Zukunft in beiden Ländern nicht planbar – nur eines: die Leistungen werden weniger.
Wenn Sie bereits über eine Zahnzusatzversicherung verfügen, müssten Sie mit dem Versicherer klären, ob mit dieser als Grenzgänger mit einer Schweizer Krankenversicherung überhaupt noch ein Erstattungsanspruch besteht. Dies ist bei über 80% der Versicherungen leider nicht der Fall, da diese in den Versicherungsbedingungen auf das Bestehen einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse verweisen.
Möchten Sie in Zukunft in die Schweiz ziehen (Aufenthalter), so verweigern fast alle deutschen Zahnzusatzversicherungen aufgrund der zu erwarteten höheren Schweizer Kosten die Leistungen, egal ob Sie weiterhin in Deutschland zum Zahnarzt gehen. Der Vertrag wird hier meist gekündigt oder in eine Anwartschaft umgewandelt.
Schweizer Zahnversicherungsalternativen sind allgemein nie so leistungsstark und in der Höhe stark begrenzt. Im Gegensatz zu einem deutschen Tarif in der Regel dazu noch viel teurer! Bei einem Rückumzug nach Deutschland entfallen diese Tarife und einem Neuabschluss in Deutschland stehen höhere Kosten oder gar keine Möglichkeiten aufgrund Vorerkrankungen und Eintrittsalters entgegen!
Wir bieten Ihnen die am einfachsten zu verstehende Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger. Die ausdrückliche Geltung als Grenzgänger erhalten Sie schriftlich, eine Mitnahmemöglichkeit in die Schweiz als Aufenthalter ist aktuell ebenfalls möglich.
Sie erhalten als Grenzgänger von Ihrer deutschen Aushilfskasse (über E106) zusätzlich noch einen Festzuschuss, womit Ihre Gesamterstattung bis zu 100% betragen kann!
Unabhängig ob von einem Deutschen oder Schweizer Zahnarzt durchgeführt – Sie erhalten (je nach gewähltem Tarif) folgende Leistungen vom gesamten Rechnungsbetrag erstattet:
An die Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ und GOZ) müssen sich die Zahnärzte halten. Die dort aufgeführten Kosten sind jedoch keine Höchstbegrenzung der Kosten! So kann z. B. bei Erschwernissen einer Zahnbehandlung auch ein viel höherer Satz (z. B. bei einer komplizierteren Wurzelbehandlung) abgerechnet werden. Die meisten Zahnversicherungen mit hohen prozentualen Erstattungen (z. B. 70 oder 90% Erstattung) sind hier leider auf den 2,3- oder 3,5-fachen Satz oder sogar mit Leistungskatalogen (feste Maximalbeträge für eine bestimmte Behandlungsart oder Zahnersatz) begrenzt. Fast alle Zahnzusatzversicherungen verlangen aus diesem Grund einen Heil- und Kostenplan, um dem Patienten unangenehme Kostenüberraschungen zu ersparen.
Unsere empfohlenen Tarife sind auch für Personen mit einer Behandlungsvorgeschichte attraktiv:
Folgende Vertragsbestandteile sind für Sie wichtig:
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