Bilaterales Abkommen mit der Schweiz (S1-, S072-, E106-Formular)

Als Grenzgänger können Sie in der Schweiz und in Deutschland zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.

 

Über die gesetzliche Schweizer Krankenkasse sind Sie durch das bilaterale Abkommen in Deutschland wie ein "Kassenpatient" versichert:

  1. Sie erhalten über das Formular E 106 eine neue Versicherungskarte von Ihrer gewünschten deutschen Aushilfskrankenkasse (z. B. AOK, BKK).
  2. Ihr deutscher Arzt behandelt Sie über diese Karte wie ein Kassenpatient.
  3. Ihre Aushilfs-Krankenkasse rechnet im Anschluss mit Ihrer Schweizer Krankenkasse ab.

Sie haben hierbei keinerlei Verwaltungsarbeit wie z. B. mit Rechnungen, dafür aber auch nur die gesetzlichen deutschen "Kassenleistungen".

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