Sonderfall Pflegeversicherung

Warum brauche ich eine Pflegezusatzversicherung?

Jeder zweite Bürger wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig.


Für viele jüngere Menschen ist die Pflege jedoch selbst kein Thema. Es gibt wichtigere Dinge zu finanzieren, da angenommen wird, dass der Staat für die Pflege der Eltern aufkommt.

 

Die ältere Generation möchte solange wie möglich zu Hause selbstbestimmt leben und dort versorgt werden. Sie verlässt sich auf die staatliche Unterstützung und die Ihrer Kinder. Gleichzeitig soll den Kindern auch etwas vererbt werden und diesen nicht zur Last fallen.

 

Die Realität sieht anders aus: Die Kinder müssen die ambulante Pflege für Ihre Eltern organisieren, regelmäßig nach diesen sehen und auch einen Teil des eigenen Einkommens für den Pflegedienst aufwenden! Ist das Vermögen aufgrund der hohen Pflegekosten bereits aufgebraucht, gibt es nichts mehr zu vererben.

 

Im Gegenteil: Man ist auf die finanzielle Unterstützung der Kinder angewiesen.
 

Eine Pflegezusatzversicherung erstattet die für Ihre Pflege notwendigen Kosten, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Absicherungswünschen – egal ob zuhause oder im Pflegeheim.

Ich habe doch bereits eine Pflegeversicherung

In Deutschland versicherte Personen ist eine vorhandene Pflegepflichtversicherung – wie der Name bereits suggeriert – Pflicht. Diese wurde jedoch von Anfang an nur als Teilabsicherung eingeführt.

 

Die Kostenübernahme von maximal 2.005 EUR monatlich wird hier je nach Pflegegrad (1-5) bewilligt. Die dazugehörige Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse. Diese Kostenübernahme reicht in den seltensten Fällen aus.

Ein Pflegeheim kostet in Deutschland durchschnittlich 4.200 - 5.500 EUR, in der Schweiz durchschnittlich 9.000 - 12.000 CHF im Monat!

 

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland gar keine obligatorische Pflegepflichtversicherung – hier werden die Kosten im Pflegefall vollständig selbst getragen!

Wieso brauche gerade ich als Grenzgänger eine besondere Pflegeabsicherung?

Als Grenzgänger sind Sie im Grenzgänger-Modell in einer Schweizer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Es entfällt somit die Pflicht sich in einer Pflegepflichtversicherung zu versichern. In Folge dessen erhalten Sie von Ihrer deutschen Aushilfskasse im Pflegefall keine Geldleistungen mehr – nur noch Sachleistungen!

Ihr Vorteil als Grenzgänger

Sie erhalten das versicherte Pflegetagegeld zusätzlich zu Ihren Sachleistungen solange Sie Grenzgänger sind. Bei Arbeitsaufgabe oder ab Rentenbeginn werden Sie wieder Mitglied in einer deutschen Krankenversicherung und somit automatisch wieder pflegepflichtversichert. Sie erhalten nun die höheren Geldleistungen zusätzlich zu Ihrer Pflegezusatzversicherung. Es bleibt für Sie nur noch ein geringer oder gar kein Restanteil für die Pflegekosten übrig!

Was passiert wenn mein Vermögen nicht ausreicht?

Der Staat geht im Notfall in Vorleistung, der Ehegatte haftet aber zu 100% ! Die Kinder. haften für die Eltern, abhängig vom Einkommen der Kinder!

Bei mir und meiner Familie gibt es nichts zu holen!

Denken Sie daran, dass sich bis ins hohe Alter noch vieles familiär ändern kann. Umso länger Sie mit der Absicherung warten, umso höher die Kosten (Eintrittsalter). Im schlimmsten Fall ist gar keine sinnvolle Absicherung mehr möglich (Gesundheitsfragen).

Das Kleingedruckte in "einfach"

Folgende Informationen sind für Sie wichtig:

  • der Versicherungsschutz gilt weltweit
    – egal ob Sie Ihren Lebensabend im Pflegeheim in Thailand
    oder eine häusliche Pflegekraft in Ihrem Feriendomizil  in Spanien benötigen
  • als Einstufung Ihres Pflegegrades gilt die Auswertung des medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse.
  • alternativ wird auch über die ADL-Liste (Activities of Daily Living) eingestuft (z. B. bei Auswanderern)
  • der Schutz gilt sofort ab Versicherungsbeginn – ohne Wartezeit
  • es sind Gesundheitsfragen notwendig
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