Was passiert mit meiner Familie?

Was passiert mit meiner Familie, wenn ich mich für das gesetzliche Grenzgänger-Modell entscheide? Wir helfen Ihnen hierbei, wenn sich Ihr Sachbearbeiter der gesetzlichen Krankenversicherung damit nicht auskennt.

 

  • Ist Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin bisher bereits in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, ändert sich für diesen/diese nichts.
  • Ist Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin nicht berufstätig, bzw. nicht versicherungspflichtig, so versichert sich dieser/diese idealerweise freiwillig in einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung (z.B. AOK, BKK, DAK, TK) zum Mindestbeitrag von ca. 230 EUR.
  • Ihre Kinder können beitragsfrei in der GKV Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin mitversichert bleiben.

Gegenüber einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung zum Höchstsatz als Grenzgänger ergibt sich in Summe somit eine sehr hohe Beitragsersparnis.

 

Diese Ersparnis sollten Sie in eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen deutschen Krankenkasse für Ihre Frau und Ihre Kinder investieren. Hierzu senden wir Ihnen gerne ausführliche Berechnungen für Ihre Familie zu.

 

Sofern Ihr/e Ehepartner/Ehepartnerin nicht erwerbstätig ist, besteht auch die Möglichkeit, sie über das Grenzgängermodell zum eigenen Beitrag zu versichern. Dasselbe trifft auch auf Ihre Kinder zu.

Der Vorteil wäre hier, dass auch Ihre Familienangehörigen die Möglichkeit hätten, in der Schweiz zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen.

In letzter Zeit wird das zunehmend interessant, weil die Wartezeiten bei Fachärzten in Deutschland oft viele Monate betragen.

 

Kinder können nur dann im Grenzgängermodell versichert werden, wenn beide Elternteile in der Schweiz verscihert sind.

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