Als Grenzgänger können Sie in der Schweiz und in Deutschland zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.
Über die gesetzliche Schweizer Krankenkasse sind Sie durch das bilaterale Abkommen in Deutschland wie ein "Kassenpatient" versichert:
Sie haben hierbei keinerlei Verwaltungsarbeit wie z. B. mit Rechnungen, dafür aber auch nur die gesetzlichen deutschen "Kassenleistungen".
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