Bis zum Jahr 2030 werden alle Renten, egal ob gesetzlich, betrieblich oder privat, nachgelagert besteuert. Das bedeutet für Sie, dass jede Rente abzüglich Ihrer Freibeträge als Einnahme versteuert wird.
Als Ausgleich können Sie seit dem 01.01.2005 neu die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) abschließen, deren Investitionen steuerlich zu 100 % abzugsfähig sind.
Die Basis-Rente bietet besonders Grenzgängern und baldigen Schweiz-Pensionären mit einer hohen Steuerlast die Möglichkeit, durch die sofortige Steuerersparnis die Steuerlast erheblich zu reduzieren!
Angehende Pensionäre können die Steuerlast aus der Auszahlung der Pensionskasse durch eine Zwischenlösung im Rahmen einer Basis-Rürup-Rente senken.
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