Rückkehrgarantie in die gesetzliche deutsche Krankenversicherung (GKV)

 

Beim "echten" Grenzgängermodell (gesetzlich nach KVG) haben Sie
ein garantiertes Rückkehrrecht in eine gesetzliche deutsche
Krankenkasse ! (AOK, DAK, BEK, TK, BKK, GEK, etc.)

Von einer deutschen PKV aus ist eine Rückkehr in die deutsche
GKV möglich,

   -   wenn Arbeitslosigkeit eintritt

   -   wenn Beschäftigung in Deutschland erfolgt, bei der der Bruttoverdienst
       geringer ist, als die Versicherungspflichtgrenze (in 2008 = 4012,50 Euro)

   -   Durch §5 Abs. 10 SGB V wird ein Wechsel in die GKV für Personen ab
       55 Jahre praktisch unmöglich. (evtl. noch über Umweg GG-Modell !)

Vom Grenzgängermodell (Privattarif nach VVG) ist eine direkte Rückkehr
in die deutsche GKV möglich,

   -   wenn Arbeitslosigkeit eintritt

   -   wenn Beschäftigung in Deutschland erfolgt, bei der der Bruttoverdienst
       geringer ist, als die Versicherungspflichtgrenze (in 2008 = 4012,50,- Euro)

   -   da im Privattarif (nach VVG) z.B. bei der ÖKK eine Wechselmöglichkeit
       in den gesetzlichen Tarif Euroline (nach KVG) besteht, könnte über diesen                                       
       "Umweg" auch wieder in die deutsche GKV gewechselt werden.

Die Frage ist aber, ob eine Rückkehr in die deutsche GKV
überhaupt erstrebenswert sein wird !

Infos hierzu im "Newsticker" usw. auf der ersten Seite dieser Homepage